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TBSV Statuten 2011
Geschichte der Statuten
Diese Statuten gründen auf den Statuten des TBSV vom 13. Dezember 1978 sowie der Revision vom 17. November 1993 und den Nachträgen vom 31. März 1998 sowie vom 15. November 2011Formelles der Statuten
Bei den Funktionsbezeichnungen gilt die männliche Form auch für weibliche Bezeichnungen.
I. Konstituierung und Sitz
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Artikel 1
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Der Thuner- und Brienzersee-Segler-Verband (TBSV) ist ein Regionalverband des Schweizerischen Segelverbandes (Swiss Sailing).Er ist am 13. Dezember 1978 gegründet worden und ist ein Verein im Sinne von Artikel 60ff. des ZGB und der statutarischen Bestimmungen von Swiss Sailing. Der TBSV hat Sitz und Gerichtsstand am Wohnort des Präsidenten.
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II. Zweck und Mittel |
Artikel 2
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Der TBSV bezweckt die Förderung des Segelsportes in aller Form in erster Linie auf dem Thuner- und Brienzersee aber auch auf anderen Gewässern und auf Hochsee. Zu diesem Zweck
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Artikel 3
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Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen dem TBSV folgende Mittel zur Verfügung:
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III. Mitgliedschaft |
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Vollmitglieder
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Artikel 4
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Vollmitglieder des TBSV sind grundsätzlich Vereine.
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Artikel 5
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Die Swiss Sailing angehörenden Clubs der Region 3 sind obligatorisch Mitglieder des TBSV.
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Artikel 6
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Dem TBSV können auch Vereine angehören, die dem Wassersport verbunden sind und die nicht Mitglied von Swiss Sailing sind.
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Einzelmitglieder; Ehrenmitglieder
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Artikel 7
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Dem TBSV können Einzelpersonen als Mitglied oder Ehrenmitglied angehören. Diese haben eine beratende Funktion und somit kein Stimmrecht.
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Austritt und Ausschluss |
Artikel 9
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Der Austritt oder Ausschluss kann jederzeit auf Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Die finanziellen Verpflichtungen für dieses Geschäftsjahr müssen erfüllt werden.
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Artikel 10
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Einen Ausschluss kann die Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen beschliessen.
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Mitgliederbeiträge |
Artikel 11
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Die Mitglieder sind verpflichtet, einen jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird und den Betrag von Fr. 2'000.- nicht übersteigen darf.
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IV. Organisation |
Organe |
Artikel 12
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Die Organe des TBSV sind:
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Artikel 13
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Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt jährlich einmal im 4. Quartal des Kalenderjahres zusammen. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand oder auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder einberufen werden.
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Artikel 14
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Die schriftliche Einladung mit Traktandenliste erfolgt 20 Tage vor der Versammlung. Jedes Mitglied kann sich durch 2 Delegierte vertreten lassen und hat eine Stimme.
TBSV-Mitglieder, die nicht Mitglied von Swiss Sailing sind, haben für Belange von Swiss Sailing kein Stimmrecht. Die Stellvertretung durch ein anderes Mitglied ist nicht zulässig. |
Artikel 15
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Die Mitgliederversammlung beschliesst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.Beschlüsse werden durch offene Abstimmungen gefasst, sofern von der Mehrheit der anwesenden Stimmen nichts anderes verlangt wird. Der Präsident entscheidet bei Stimmengleichheit.
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Artikel 16
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Anträge an die Mitgliederversammlung müssen spätestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich dem Präsidenten eingereicht werden.
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Artikel 17
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Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Befugnisse:
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Vorstand |
Artikel 18
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Der Vorstand besteht aus
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Artikel 19
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Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Verbandes, namentlich alle nicht der Mitgliederversammlung vorbehaltenen Beschlüsse. Er orientiert die Mitglieder über seine Tätigkeit.
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Artikel 20
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Die Finanzkompetenz des Vorstandes für ausserordentliche (nicht bud-getierte) Ausgaben beträgt Fr. 2‘000.-
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Artikel 21
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Die Pflichtenhefte sind die Grundlage zur Ausführung der be-schriebenen Verantwortlichkeiten.
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Artikel 22
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Die Amtsdauer entspricht derjenigen von Swiss Sailing und beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Die rechtsverbindliche Unterschrift führen zwei Mitglieder des Vorstandes. |
Revisor |
Artikel 23
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Die Mitgliederversammlung wählt einen Rechnungsrevisoren/eine Rechnungsrevisorin für eine Amtsdauer von 4 Jahren. Der Revisor/die Revisorin prüft die Rechnung des Verbandes und stellt der Mitgliederversammlung Antrag.
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TBSV-Präsidenten- und Sportchef-Sitzung (genannt TBSV-Sitzung) |
Artikel 24
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Die TBSV-Sitzung
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Artikel 25
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Die TBSV-Sitzung wird in allen grösseren Geschäften miteinbezogen und wirkt beratend. Zugleich ist dies die Informationsplattform.
Zudem werden an dieser Sitzung die Swiss Sailing-Geschäfte und An-lässe vorbesprochen. |
Artikel 26
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Die TBSV-Sitzung wird in der Regel vor der Präsidentenkonferenz und der Generalversammlung von Swiss Sailing einberufen.
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V. Geschäftsjahr, Haftung, Dauer, Auflösung
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Artikel 27
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Das Geschäftsjahr des TBSV beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober.
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Artikel 28
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Für Schulden des Vereines haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
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Artikel 29
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Die Dauer des TBSV ist unbegrenzt. Der Verband kann nur mit Zustimmung resp. im Rahmen der Statuten von Swiss Sailing aufgelöst werden. Über die Verwendung eines allfälligen Vermögens bestimmt die letzte Mitgliederversammlung in erster Linie zugunsten eines mit den Verbandszielen verwandten Zweckes.
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Sie wurden im November 2003 durch Swiss Sailing überprüft und für richtig befun-den.
Mit der Unterschrift des Präsidenten und des Sekretärs des TBSV treten diese am 10. November 2004, anlässlich der Mitgliederversammlung in Thun, in Kraft.
Präsident TBSV
Paul Münger |
Sekretärin TBSV
Agathe König |
Präsident TYC
Peter Kilchenmann |
Präsident YCSp
Fredy Krebs |
Präsident RCO
Stefan Pulfer |
Präsident SCWe
Martin Schori |
Präsident SCNI
Bernhard Staehelin |
Commodore GYC
Peter Erzberger |
Präsident SCB
Michael Imboden |
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Präsident SSCG
Raymond Pfister |
Präsident WSCT
Heinz Peter |
Nachträge
15. November 2005 Austritt des SCGF Brief Peter Dietrich 05. November 2008 Austritt der RGT CCS; Mail Präsident 05. November 2009 Austritt des WSCG; Mail Präsident Beat Fischer |
Stand: 15.11.11
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News 
11.02.2018:
Regattakalender 2018
Der Regattakalender des TBSV 2018 ist definitiv.
Dies vorbehältlich der Bewilligung durch das SVSA des Kt Bern
21.12.2017:
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Seminar Aero- und Hydrodynamik des Segelns am Sa, 27. Januar 2018 in Oberhofen
Zielgruppe: Regattasegler und Interessierte an Theorie und Praxis; mit vielen praktischen Tipps und Trimm-Tipps
12.11.2017: Aenderungen im TBSV-Vorstand Verabschiedung und Wahlen an der Mitgliederversammlung vom 07.11.2017
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